top of page
Begriffserklärungen
Beweissicherung
Beweissicherung bezeichnet das systematische Sammeln und Dokumentieren aller relevanten Schäden, Informationen und Spuren, zum Beispiel nach einem Unfall. Dazu gehören beispielsweise Fotos von Schäden, Unfallort und beteiligten Gegenständen.
Eine frühzeitige Beweissicherung schützt vor dem Verlust oder der Veränderung wichtiger Beweise und bildet die Grundlage für Gutachten, Schadensregulierung oder rechtliche Verfahren.
Kostenvoranschlag für Reparatur – Allgemein
Ein Kostenvoranschlag für Reparatur ist eine detaillierte Übersicht der voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung eines Gegenstands wie Fahrräder, Kinderwägen, Rollstühle oder Golfwagen etc. Er enthält die geschätzten Preise für Ersatzteile, Arbeitszeit und gegebenenfalls weitere erforderliche Leistungen.
Der Kostenvoranschlag hilft Eigentümern und Versicherungen, die finanziellen Aufwände vorab einzuschätzen und eine fundierte Entscheidung über die Reparatur oder einen Ersatz zu treffen. Er dient als verbindliche Grundlage für die spätere Abrechnung der Reparaturkosten.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Betrag, der nötig ist, um z. B. ein gleichwertiges Fahrrad am regionalen Markt neu oder gebraucht zu kaufen. Dabei fließen verschiedene Faktoren ein:
-
Modell und Marke des Fahrrads
-
Alter und Zustand
-
Laufleistung bzw. Nutzung
-
Ausstattung und Zubehör
Entscheidend ist außerdem die Marktsituation vor Ort, denn Preise können regional stark variieren. Der Wiederbeschaffungswert bildet die Grundlage für Versicherungen bei der Schadensregulierung.
Restwert
Die Restwertermittlung bezeichnet die Bestimmung des Wertes eines verunfallten Fahrrades (und ähnlicher Fahrzeuge), oder noch verwendbarer Teile im nicht reparierten Zustand.
Dabei wird ermittelt, welchen Preis das beschädigte Fahrrad oder einzelne Bauteile auf dem regionalen Markt oder über spezielle Restwertbörsen erzielen könnten.
Weiterhin sind auch theoretische Berechnungen über Abwertungskurven und Tabellen möglich.
Diese Bewertung stellt eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Begutachtung dar und ist wichtig für Versicherungen und Eigentümer, um den wirtschaftlichen Verlust und mögliche Verwertungschancen realistisch einzuschätzen.
130 - Prozent-Regelung
Die 130-Prozent-Regelung ist eine Vorgabe bei der Schadensregulierung von Fahrrädern (und ähnlichen Fahrzeugen), die bestimmt, wann eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist.
Sie besagt:
Wenn die Reparaturkosten maximal 130 % des Wiederbeschaffungswerts (also des Marktwerts eines gleichwertigen Ersatzfahrrads) betragen, wird die Reparatur in der Regel von der Versicherung übernommen.
Liegen die Kosten darüber, gilt das Fahrrad meist als wirtschaftlicher Totalschaden. Dann zahlt die Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert aus, anstatt die Reparatur zu bezahlen.
Merkantile Wertminderung
Die merkantile Wertminderung beschreibt den Wertverlust eines Fahrrads (oder eines ähnlichen Fahrzeugs) nach einem Unfall oder Schaden, auch wenn es fachgerecht repariert wurde.
Dieser Wertverlust entsteht, weil das Fahrzeug trotz Reparatur nicht mehr den gleichen Marktwert wie vor dem Schaden hat. Gründe dafür sind zum Beispiel:
-
Eingeschränkte Wiederverkaufbarkeit
-
Verminderte Kaufattraktivität aufgrund des Unfallschadens
-
Mögliche Zweifel an der langfristigen Zuverlässigkeit
Die merkantile Wertminderung wird bei Schadensregulierungen berücksichtigt, um den tatsächlichen finanziellen Verlust des Eigentümers auszugleichen.
bottom of page